Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Lückenschluss durch Radbrücken

Geh- und Radbrücken schließen Lücken im Geh- und Radwegenetz und schaffen direkte Verbindungen abseits des Autoverkehrs.

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Foto: Radbrücke in Gratwein

Radschnellwege vom Umland nach Graz

Die Radverkehrsoffensive Großraum Graz soll die Verkehrszunahme in nachhaltige Bahnen lenken und auch den innerstädtischen Kurzstreckenverkehr – über 60 Prozent der Autofahrten sind kürzer als zehn Kilometer – verstärkt auf das Fahrrad verlagern.

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Foto: Fahrradweg in Graz, welcher von mehreren radfahrenden Personen genutzt wird