Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Immer mehr E-Busse in Österreichs Städten

In Wien-Siebenhirten bauen die Wiener Linien ein E-Kompetenzzentrum für 52 Batteriebusse, mit dem Ziel, sieben Linien auf Null-Emission-Busse umzustellen.

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Lückenschluss durch Radbrücken

Geh- und Radbrücken schließen Lücken im Geh- und Radwegenetz und schaffen direkte Verbindungen abseits des Autoverkehrs.

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Foto: Radbrücke in Gratwein