Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Zero-Emission-Lieferzone in Shenzhen

Die in der chinesischen Stadt Shenzhen im Jahr 2018 eingeführten Zero-Emission-Lieferzonen haben die Verbreitung von emissionsfreien Transport-Fahrzeugen beschleunigt.

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Foto: Straße in Shenzhen, welche von zwei Autos und einem Bus befahren wird

Zero-Emission-Lieferzonen in den Niederlanden

14 Städte in den Niederlanden wollen bis zum Jahr 2025 Lieferzonen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge einführen.

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Foto: Verkehrsschild in den Niederlanden, welches eine Zero-Emission-Lieferzone ankündigt