Wasser statt Stadtautobahn

Foto: Vergleich einer Luftaufnahme in Utrecht. Links sieht man eine zugeschüttete Fläche, welche als Straße verwendet wurde, rechts den Fluss, der sich nun dort befindet

In den 1970er-Jahren wurde in der Stadt Utrecht in den Niederlanden der wasserführende „Catharijnesingel“, Teil der Stadsbuitengracht, für den Bau einer Autobahn zugeschüttet. Geplant war, noch weitere Kanäle und Kanalstücke aufzufüllen, um eine Ringstraße zu bauen. Der Plan wurde nie völlig umgesetzt, da es Druck auf die Stadtregierung gab, von der Bundesregierung und den Menschen in Utrecht. Der nördliche Teil des Kanals war auch schon zugeschüttet worden und einige Jahre lang Autoabstellplatz. Im Jahr 1996 wurde er wieder Kanal – weitere Rückbauten folgten. Im Jahr 2020 war die Verkehrsplanung aus den 1970er-Jahren endgültig korrigiert und der ursprüngliche Kanalring wieder hergestellt. Jetzt fließt wieder Wasser durch den von Terrassen und Bäumen gesäumten Catharijnesingel.

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Ladekorridore für E-Lkw im hochrangigen Straßennetz

Entlang der europäischen Autobahnen und Schnellstraßen entsteht ein Netz von Schnellladestationen für E-Lkw. Spätestens im Jahr 2030 sollen Lkw im hochrangigen Straßennetz der EU mindestens alle 60 Kilometer eine Möglichkeit zum Schnellladen vorfinden. Ein erster sogenannter Ladekorridor für schwere Lkw ist in Deutschland zwischen Dortmund und dem rund 300 Kilometer entfernten Schwegenheim inzwischen in Betrieb. An derzeit sechs Autohöfen des deutschen Mineralölkonzerns Aral können Lkw an einer 300 Watt-Ladesäule laden. Während einer der gesetzlich vorgeschriebenen 45-minütigen Pausen für die Lenker und Lenkerinnen ist so eine Zwischenladung für weitere 200 Kilometer möglich. Noch im Laufe des Jahres 2023 wird der Ladekorridor mit zwei weiteren Standorten verdichtet.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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