Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

Zurück zur Übersicht

Busverkehr ohne Stadtgrenzen

Internationale Beispiele zeigen, wie Städte und Regionen den Busverkehr leistungsfähiger machen – mit eigenen Fahrspuren, Ampelpriorisierung und digitalen Systemen, bei denen Busse direkt mit der Infrastruktur kommunizieren.

Mehr dazu

Wie der Öffentliche Verkehr Städte grüner macht

Haltestellen rücken als Eingangstor zum Öffentlichen Verkehr immer mehr ins Zentrum einer zukunftsweisenden Debatte. Städte in aller Welt – von Graz bis Auckland – setzen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität gezielt auf klimafitte Infrastruktur.

Mehr dazu