Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Aktive Mobilität als Säule der Mobilitätswende

Aktive Mobilität ist eine wichtige und trotzdem oft unterschätzte Säule für die Mobilitätswende. In der autodominierten Verkehrsplanung wurden das Gehen und der Radverkehr jahrzehntelang im wahrsten Sinne des Wortes an den Rand gedrängt. Auch wenn heute vielerorts ein Bewusstseinswandel einsetzt, im Verkehrssystem wirken viele Fehler der Vergangenheit auch heute noch nach. Dabei können Gehen und Radfahren viele Autofahrten ersetzen. Aktive Mobilität ist platzsparend, emissionsfrei und hat sehr große positive Gesundheitseffekte sowohl für jene, die aktiv mobil sind als auch für die Gesellschaft insgesamt.

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Schwammstadt-Prinzip

In Wien-Aspern entsteht in den Jahren 2017 bis 2020 ein Wohnquartier mit zukunftsweisender Straßengestaltung.

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Grafik: Darstellung des Schwammstadt-Prinzips