Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Zentrale Begegnungszone

Pöchlarn in Niederösterreich mit rund 3.900 Einwohnenden setzte nach dreijähriger Planungsphase mit breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 bis 2014 eine die Altstadt umfassende Begegnungszone um.

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Foto: Begegnungszone in Pöchlarn

Infrastrukturpolitik an Klima- und Energieziele anpassen

Im Jahr 2030 darf der Verkehr höchstens 15,7 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase ausstoßen – so das Ziel der Klima- und Energiestrategie von Österreichs Bundesregierung: „Im Mobilitätsbereich sind aufgrund massiver Emissionssteigerungen um 66 % seit 1990 besondere Reduktionen gefordert.“ Verkehrsinfrastrukturen wirken langfristig. Was heute gebaut wird, wird auch in 20 oder 30 Jahren genutzt werden. Umso wichtiger ist es, dass die heute geplanten Infrastrukturen mit den Klimazielen übereinstimmen.

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