Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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VCÖ: Budget bringt leider Rückschritte für klimaverträgliche Mobilität

VCÖ (Wien, am 13. Mai 2025) – Das künftige Budget bringt für eine klimaverträgliche und effiziente Mobilität Rückschritte statt der dringend notwendigen Fortschritte, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Während die Normverbrauchsabgabe für Klein-Lkw und Pick-ups gestrichen und der Pendlereuro verdreifacht wird, wird im Öffentlichen Verkehr, bei der Rad-Infrastruktur und der Elektro-Mobilität gespart. Während das Klimaticket massiv verteuert wird, bleiben die klimaschädlichen Förderungen, wie etwa die Steuerbegünstigung von Diesel, weiter bestehen.

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Grafik: Euro-Zeichen auf einem gelben Hintergrund

Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash