Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

Zurück zur Übersicht

Höhere Lebensqualität in Städten

Von Landeshauptstadt bis Kleinstadt, zahlreiche Beispiele in Österreich zeigen, wie Lebensqualität und Sicherheit durch Maßnahmen wie Tempo 30 statt 50 oder Begegnungszonen steigen.

Mehr dazu

VCÖ-Magazin 2024-03 Verkehrsberuhigung schafft lebendige Orte

Vielfacher Nutzen für die gesamte Bevölkerung: Verkehrsberuhigung erhöht die Lebensqualität, sie fördert die aktive, gesunde und selbständige Mobilität aller Altersgruppen, belebt Orte und Innenstädte und rettet nicht zuletzt Menschenleben.

Mehr dazu