Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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VCÖ: Im Verkehr ist das Potenzial für Entsiegelung sehr groß

VCÖ (Wien, 18. September 2024) – Jetzt ist die Hilfe für die betroffenen Menschen und Regionen das Allerwichtigste. Künftig braucht es in Österreich den gleichen Schulterschluss für den Schutz der Böden, für verstärkte Entsiegelung und für die raschere Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Der VCÖ weist darauf hin, dass in Österreich auf eine Person 330 Quadratmeter versiegelte Fläche kommen, davon 142 Quadratmeter durch Verkehrsflächen. Mit Asphalt versiegelte Böden können kein Wasser aufnehmen, der Niederschlag fließt ab und das Kanalsystem wird dadurch bei Starkregen zusätzlich belastet. Das Entsiegelungspotenzial ist im Verkehrsbereich, insbesondere bei Groß-Parkplätzen, sehr groß und ist verstärkt zu nutzen, so der VCÖ.

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