Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Mehr Aufenthaltsqualität und Gehende durch Fußgängerzone

Die Sendlinger Straße in München wurde von einer autodominierten Straße in eine autofreie Fußgängerzone umgewandelt, um die Aufenthaltsqualität und das Einkaufsangebot zu verbessern. Nach einer erfolgreichen Testphase folgten im Jahr 2017 Umbaumaßnahmen: Parkflächen wurden reduziert und Bäume gepflanzt, die Barrierefreiheit wurde verbessert und Stadtmobiliar wurde aufgestellt.

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Menschen gehen auf einer belebten Einkaufsstraße

Why investing in walking pays off in many ways

Every kilometre walked generates a number of social benefits. This is mainly due to the health benefits of walking. Walking is also good for the local economy: Sales increase in traffic-calmed streets, and city centres become more attractive.

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People walking in a Pedestrian zone