Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

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Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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VCÖ-Magazin 2024-03 Verkehrsberuhigung schafft lebendige Orte

Vielfacher Nutzen für die gesamte Bevölkerung: Verkehrsberuhigung erhöht die Lebensqualität, sie fördert die aktive, gesunde und selbständige Mobilität aller Altersgruppen, belebt Orte und Innenstädte und rettet nicht zuletzt Menschenleben.

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Stadtwald statt Kreisverkehr

Im Jahr 2021 wurde in Paris der „Plan Arbre“ beschlossen – ein umfassender Begrünungsplan mit dem Ziel, bis zum Jahr 2026 rund 170.000 neue Bäume zu pflanzen. Dazu gehört auch das Vorhaben, mehrere Stadtwälder anzulegen. Im Juni 2024 wurde der erste am „Place de Catalogne“ fertiggestellt.

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