Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

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Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Klimafitter Begegnungsort statt Parkplatz

Der Gemeinderat Tulln beschloss 2021 die Umgestaltung des rund 8.000 Quadratmeter großen, bis dahin als Parkplatz genutzten und zu 80 Prozent versiegelten Nibelungenplatzes. Die Bevölkerung entschied sich in einem Beteiligungsprozess für die größtmögliche Umgestaltung, die von Mai 2023 bis Juni 2024 umgesetzt wurde.

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Rückwidmung bringt Stadtwald

Im Zentrum von Wieselburg wurde im Jahr 2022 eine rund 6.000 Quadratmeter große, als Bauland gewidmete Fläche von der Stadtgemeinde aufgekauft, in Grünland rückgewidmet und in einen „Stadtwald“ umgestaltet. Es wurden 100 Bäume sowie mehr als 350 Sträucher und Stauden gepflanzt.

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