Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

Zurück zur Übersicht

Die ausgezeichneten Projekte

Wie klimaverträglicher Verkehr in der Praxis funktionieren kann, zeigt der VCÖ-Mobilitätspreis, der heuer unter dem Motto
„Zukunft jetzt gestalten!“ stand.

Mehr dazu

Elisabeth Oberzaucher - direkt gefragt

Elisabeth Oberzaucher ist Evolutionsbiologin, wissenschaftliche Direktorin von Urban Human, Buchautorin und Teil der Science Busters.

Mehr dazu