Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Früheres Aus für Verbrennungsmotoren notwendig

Der Ausstieg aus Verbrennungsmotoren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde auf EU-Kommissionsebene bereits beschlossen. Alle verkauften Neufahrzeuge in der EU sollen ab dem Jahr 2035 emissionsfrei sein. Details der Verordnung werden nun verhandelt. Etliche Staaten Europas haben bereits einen früheres Ende für neue Pkw mit Diesel- oder Benzin-Motor beschlossen, wie etwa Norwegen ab dem Jahr 2025 sowie Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden und Slowenien ab dem Jahr 2030. Österreich zählt zu jener kleiner werdenden Gruppe an Staaten, die noch kein Ausstiegsziel beschlossen haben.

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Grafik: VCÖ 2021

Blick zurück aus der Zukunft - Kreuz und quer

Kreuz und quer - Kommentar von Willi Nowak, VCÖ-Geschäftsführung

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