Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Aus Abstellplätzen werden Lebensräume

Parklets, Grätzloase, tactical Urbanism – Beispiele aus Mailand, Berlin, Wien und Stuttgart zeigen, wie neue Lebensräume entstehen. Werden Autoabstellplätze, etwa durch Parkraumbewirtschaftung, frei, muss der Platz für Bäume, Grünräume und Menschen genutzt werden.

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Gesunde Straßen für die Menschen

Gesunde Straßen sind möglich, wenn bei der Gestaltung die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen. In London wurde das Prinzip der Healthy Streets ein Element der Planung, aber auch viele andere Städte setzen wichtige Maßnahmen.

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