Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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An den Kindern Maß nehmen

Kinder und ältere Menschen nutzen den öffentlichen Raum am meisten. Wo sie sich wohl fühlen, fühlen sich alle wohl. Sie sind daher der beste Indikator dafür, ob ein Verkehrssystem funktioniert oder nicht.

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Durch Parkraumbewirtschaftung urbane Lebensqualität erhöhen

Wien wird bis zum Jahr 2040 klimaneutral, die CO2-Emissionen des Verkehrs werden ebenso wie die Anzahl der nach Wien mit dem Auto Einpendelnden bis zum Jahr 2030 halbiert, bis zum Jahr 2025 werden 25.000 neue Bäume im Straßenraum gepflanzt, Asphaltflächen werden zugunsten von Grünraum und Wasserflächen aufgebrochen – steht im Koalitionsabkommen der neuen Wiener Stadtregierung. Klingt nicht nur gut, sondern ist auch unverzichtbar, um die sich verschärfende Klimakrise in der Stadt bewältigen zu können.

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Grafik: VCÖ 2021