Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Brighton schafft Platz für Grün, Gehen und Radfahren

Im Zuge einer gründlichen Sanierung und Aufwertung des öffentlichen Raumes wurden in der britischen Stadt Brighton Grünflächen und Geh- und Radverbindungen neu gestaltet.

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Foto: Luftaufnahme eines Stadtteils in Brighton. Man sieht einen großen Park und kann im Hintergrund das Meer erkennen.

Straßen für Menschen statt für Autos gestalten

Breitere Gehwege, mehr Grün und Sitzmöglichkeiten charakterisieren den im Jahr 2020 neu gestalteten Johann-Nepomuk-Vogl-Platz in Wien Währing.

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Grafik: Verkehrsberuhigte Straße in Wien, auf welcher eine Straßenbahn fährt und viele Personen gehen