Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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One Minute Cities in Schweden

Schwedische Städte wie Stockholm, Göteborg und Malmö konzentrieren sich mit der „One Minute City“ auf Projekte im Straßenraum direkt vor der Haustüre der Bewohnerinnen und Bewohner.

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Foto: Radabstellplätze in einer One Minute City in Schweden

Bonus-Malus bei Pkw-Zulassung in Frankreich

Im Jahr 2007 wurde bei der Pkw-Zulassungssteuer ein Bonus-Malus-System umgesetzt.

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Foto: Französiche Zulassungsbescheinigung