Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Güterverkehr auf Klimakurs bringen

Der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen – vor allem auf der Straße. Damit verbunden sind hohe Umweltbelastungen und externe Kosten, die die Gesellschaft zu tragen hat. Der Güterverkehr verursacht in Österreich rund ein Drittel der verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Eine Reduktion ist dringend notwendig. Wie der Transport von Gütern klimaverträglicher werden kann, beschreibt die VCÖ-Publikation „Güterverkehr auf Klimakurs bringen“.

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Verkehr in Europa

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