Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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