Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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Wartberg ob der Aist: Eine kleine Gemeinde denkt groß

Die Marktgemeinde im Mühlviertel mit rund 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern zeigt, wie kommunales Mobilitätsmanagement auch im kleinen Maßstab funktioniert. Das im Jahr 2023 beschlossene Fußverkehrskonzept der Gemeinde setzt auf rund vier Kilometer neue Gehsteige, Tempo 30 im Schulumfeld, Neuwidmungen nur zentral oder bei Haltestellen und die Aktivierung von Leerstand statt Bebauung am Ortsrand.

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