Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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VCÖ: Schere zwischen Stadt und Land geht bei Autobesitz weiter auseinander

VCÖ (Wien, 29. November 2024) – Beim Pkw-Besitz ist die Schere zwischen Stadt und Land im Vorjahr weiter auseinandergegangen. Während mit Ausnahme von Eisenstadt in allen Landeshauptstädten die Anzahl der Pkw im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zurückgegangen ist, hat sie in fast allen Bezirken zugenommen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist Wien-Margareten Österreichs Bezirk mit der niedrigsten Anzahl an Pkw, der Bezirk Waidhofen an der Thaya jener mit der höchsten Anzahl. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht die Bundesregierung und Bundesländer gefordert, das öffentliche Mobilitätsangebot zu verbessern.

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Foto: Wohnhäuser, bei welchen zahlreiche Autos parken

VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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