Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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Stellplatzvorgaben umfassend reformieren

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (November 2024) – Landesgesetze und lokale Stellplatzverpflichtungen schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für den Öffentlichen Verkehr, Gehen, Radfahren oder Sharing sind oft weniger verbindlich oder fehlen. Damit bleibt die Auto-Nutzung geförderter Standard. Innovative Projekte zeigen, dass der Wohnbau großes Transformationspotenzial hat.

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Garage eines Mehrparteienhauses mit Autos und Fahrrädern

Flächenverbrauch des Verkehrs und Bodenversiegelung reduzieren

Ein großer Teil der versiegelten Fläche dient dem Verkehr. Die problematischen Folgen treten immer stärker zu Tage. Es braucht Maßnahmen gegen weitere Versiegelung und eine Trendumkehr in Richtung Entsiegelung.

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