Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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VCÖ: Beim Flächenverbrauch des Verkehrs große Unterschiede zwischen den Landeshauptstädten und auch zwischen den Bezirken

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2023) – Der Verkehr in Österreich beansprucht pro Kopf viermal so viel Fläche wie in Österreich im Schnitt einer Person zum Wohnen zur Verfügung steht, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ am heutigen Weltbodentag aufmerksam. Innerhalb von Österreich sind die Unterschiede groß, sowohl zwischen den Landeshauptstädten als auch zwischen den Bezirken, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der ÖROK zeigt. Vor allem die mit Asphalt versiegelten Flächen bereiten aufgrund der Klimakrise zunehmend größere Probleme. Deshalb ist neben der Stärkung der Ortskerne und einem Zersiedelungsstopp auch eine stärkere Entsiegelung beispielsweise von Großparkplätzen und der Rückbau überdimensionierter Freilandstraßen nötig, betont der VCÖ.

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Foto: Sarah Duit