Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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Begegnung statt Kfz-Verkehr bringt mehr Geschäft

In Hohenems, Vorarlberg, wurde im Jahr 2016 die Begegnungszone im Zuge eines partizipativen Prozesses geplant und errichtet.

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Foto: Autofreier Platz in Hohenems, auf welchem sich mehrere Personen entspannen

Autofreies Stadtviertel für 12.000 Menschen

Nahe des Hauptbahnhofs von Utrecht in den Niederlanden wird bis zum Jahr 2028 auf 60 Hektar eines ehemaligen Gewerbegebietes das nachhaltige, weitgehend autofreie Stadtviertel Merwede entstehen.

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Grafik: Darstellung einer Luftaufnahme, welche das Konzept des neuen Stadtteils Merwede in Utrecht zeigt. Man sieht viele Grünflächen und einen Fluss.