Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

Zurück zur Übersicht

Den Raum neu verteilen

Entlang der Straßen abgestellte Autos sowie Staus, die Busse und Straßenbahnen behindern, sind ein gravierendes Mobilitätsproblem. Klimawandel und Covid-19- Pandemie ändern den Anspruch an den Lebensraum vor der Haustür. Städte verwenden den knappen öffentlichen Raum neu.

Mehr dazu

VCÖ-Factsheet: Mobilitätsfaktoren Wohnen und Siedlungsentwicklung

Acht von zehn Wegen beginnen oder enden zu Hause. Die Wohnungs- und Siedlungspolitik ist damit ein wichtiger Hebel zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr. Gemeinden haben es in der Hand, durch raumplanerische Vorgaben und neue Wohnformen den Verkehr zu reduzieren.

Mehr dazu
Illustration: Manuela Tippl