VCÖ begrüßt beschlossene Zufahrtsregulierung in der Stadt Salzburg

VCÖ: Weniger Verkehrsbelastung reduziert Abgase, Lärm und Staus - erhöht die Lebensqualität

Foto:  Petra Bork/pixelio.de

VCÖ (Wien, 4. Mai 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt den heutigen Beschluss der Stadtregierung Salzburgs, den Autoverkehr in der Altstadt zu beschränken. Im Juli und August dürfen nur Autos mit Kennzeichen aus der Stadt und den Umlandbezirken einfahren. Gäste können ihren Pkw an den Parkplätzen am Stadtrand um 7,50 Euro pro Tag stehen lassen und mit dem Ticket können bis zu fünf Personen den ganzen Tag den Öffentlichen Verkehr in der Stadt nutzen. Der VCÖ sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die Verkehrsbelastung in der Stadt zu reduzieren.

"Weniger Verkehrsbelastung bedeutet weniger Abgase, weniger Lärm, weniger Staus und damit eine bessere Aufenthaltsqualität für die Gäste und eine bessere Lebensqualität für die Salzburger Bevölkerung", begrüßt VCÖ-Experte Michael Schwendinger den Beschluss der Stadtregierung für Zufahrtsbeschränkungen in der Altstadt. Die neue Innenstadtzone mit Verkehrsbeschränkung umfasst im Stadtkern die Salzachkais, die Staatsbrücke und das Neutor.

Im Juli und im August dürfen nur Autos mit den Kennzeichen Salzburg und den Umland-Bezirken, Salzburg Land, Hallein sowie Berchtesgaden, Bad Reichenhall und Laufen einfahren. Anrainerinnen und Anrainer, Beschäftigte mit Arbeitsstätten in der Zone, Taxis, Handwerk-Betriebe, Menschen mit Behinderung und Lieferdienste sowie Hotelgäste mit Buchungsbestätigungen sind ebenso vom Fahrverbot ausgenommen. Alle anderen Pkw sind am Stadtrand zu parken. Das Parkticket am Stadtrand gilt als Öffi-Ticket für bis zu fünf Personen. Zudem gibt es für Urlaubsgäste im Land Salzburg seit vergangenem Jahr das Guest  Mobility Ticket, mit dem der Öffentliche Verkehr in Salzburg genutzt werden kann.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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