VCÖ begrüßt beschlossene Zufahrtsregulierung in der Stadt Salzburg

VCÖ: Weniger Verkehrsbelastung reduziert Abgase, Lärm und Staus - erhöht die Lebensqualität

Foto:  Petra Bork/pixelio.de

VCÖ (Wien, 4. Mai 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt den heutigen Beschluss der Stadtregierung Salzburgs, den Autoverkehr in der Altstadt zu beschränken. Im Juli und August dürfen nur Autos mit Kennzeichen aus der Stadt und den Umlandbezirken einfahren. Gäste können ihren Pkw an den Parkplätzen am Stadtrand um 7,50 Euro pro Tag stehen lassen und mit dem Ticket können bis zu fünf Personen den ganzen Tag den Öffentlichen Verkehr in der Stadt nutzen. Der VCÖ sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die Verkehrsbelastung in der Stadt zu reduzieren.

"Weniger Verkehrsbelastung bedeutet weniger Abgase, weniger Lärm, weniger Staus und damit eine bessere Aufenthaltsqualität für die Gäste und eine bessere Lebensqualität für die Salzburger Bevölkerung", begrüßt VCÖ-Experte Michael Schwendinger den Beschluss der Stadtregierung für Zufahrtsbeschränkungen in der Altstadt. Die neue Innenstadtzone mit Verkehrsbeschränkung umfasst im Stadtkern die Salzachkais, die Staatsbrücke und das Neutor.

Im Juli und im August dürfen nur Autos mit den Kennzeichen Salzburg und den Umland-Bezirken, Salzburg Land, Hallein sowie Berchtesgaden, Bad Reichenhall und Laufen einfahren. Anrainerinnen und Anrainer, Beschäftigte mit Arbeitsstätten in der Zone, Taxis, Handwerk-Betriebe, Menschen mit Behinderung und Lieferdienste sowie Hotelgäste mit Buchungsbestätigungen sind ebenso vom Fahrverbot ausgenommen. Alle anderen Pkw sind am Stadtrand zu parken. Das Parkticket am Stadtrand gilt als Öffi-Ticket für bis zu fünf Personen. Zudem gibt es für Urlaubsgäste im Land Salzburg seit vergangenem Jahr das Guest  Mobility Ticket, mit dem der Öffentliche Verkehr in Salzburg genutzt werden kann.

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VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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