VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ: E-Scooter Tempo auf 20 km/h drosseln, Lückenschlüsse im Radwegenetz rascher umsetzen

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

Die Ermöglichung von automatisationsunterstützten Zufahrtskontrollen ist für Städte eine Unterstützung für verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. International gibt es diese in zahlreichen Städten. In Italien beispielsweise gibt es in mehr als 300 Städten sogenannte „Zona traffico limitato“, informiert der VCÖ.

Im Vorjahr war fast jeder vierte im Straßenverkehr mit einem E-Scooter verunglückte Person jünger als 16 Jahre. 350 unter 16-Jährige wurden dabei verletzt, davon 41 schwer und ein Jugendlicher sogar tödlich. Die Helmpflicht für unter 16-Jährige trägt dazu bei, schwere Verletzungen zu vermeiden. Auch hilft sie, dass E-Scooter nicht als Spielzeug falsch eingesetzt werden. Um auch die Zahl der Unfälle zu reduzieren, fordert der VCÖ eine Drosselung beziehungsweise Senkung der erlaubten Geschwindigkeit von E-Scooter auf 20 km/h, wie das in Deutschland und der Schweiz der Fall ist.

Der aktuelle Entwurf der StVO-Novelle macht das weitere Bestehen von Sharing-Angeboten für E-Scooter und Elektro-Fahrräder möglich. Insbesondere in Kleinstädten werden Sharing-E-Scooter von Pendlerinnen und Pendlern für die Fahrt zum Bahnhof genutzt. In Wien wiederum werden seit Juli 300 Elektro-Leihrräder von den Wiener Linien angeboten, die allein in den ersten drei Monaten 37.000 mal ausgeliehen wurden. Und Salzburg arbeitet an der Einführung eines Elektrofahrrad-Leihsystems ab dem kommenden Jahr. „Um die Zahl der Verkehrsunfälle mit Elektrofahrräder zu reduzieren, müssen die Lücken im Radwegenetz rascher geschlossen werden. Nicht nur in Städten, sondern auch außerhalb der Ortsgebiete ist bei überregionalen Radwegen der Handlungsbedarf groß. Im Vorjahr gab es keinen einzigen tödlichen E-Bike- oder Radunfall auf baulich getrennten Radwegen“, betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

Bezüglich der neuen Vorschriften für zweirädige Kleinkrafträder ohne Pedale, die vor allem von Essenszustellern eingesetzt werden, spricht sich der VCÖ für eine längere Übergangsfrist aus und appelliert an die Liefer-Unternehmen, ihre Fahrerinnen und Fahrer sowohl mit Informationen als auch finanziell zu unterstützen bezüglich der Anmeldung der Fahrzeuge und der Erlangung der Fahrausweise.

"Wir werden uns die Änderungen der StVO-Novelle natürlich noch im Detail ansehen und auch auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen prüfen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger abschließend fest.

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VCÖ begrüßt Ermöglichung der Auto-Beschlagnahme bei Extremrasern

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2022) – Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

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Foto: Sarah Duit

Mobilitätsgarantie in Stadt und Land

Viele Wege führen zu einer echten Mobilitätsgarantie ohne auf ein eigenes Auto angewiesen zu sein. Es braucht ein durchgehendes, integratives Angebot von der Stadt in die Region, aus der Region in die regionalen Zentren. Ein dichtes Angebot bis in die Nacht, auch am Wochenende.

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