VCÖ begrüßt Österreichs erste Übertragungsverordnung durch das Land Tirol

VCÖ: Zwei Drittel der Unfälle mit Verletzten passierten im Vorjahr im Ortsgebiet

VCÖ (Wien, 25. Juni 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die Entscheidung des Landes Tirol, der Gemeinde Kundl zu ermächtigen, die Einhaltung des Tempolimits im Ort zu kontrollieren. Damit ist das Land Tirol das erste Bundesland, das eine sogenannte Übertragungsverordnung erteilt. Der VCÖ weist darauf hin, dass im Vorjahr in Österreich zwei Drittel der Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet passierten. Die effiziente Überwachung von Tempolimits trägt wesentlich zu mehr Verkehrssicherheit bei.

Knapp zwei Jahre nachdem der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit geschaffen hat, dass Gemeinden vom Bundesland ermächtigt werden können, selbstständig die Einhaltung von Tempolimits zu überwachen, nutzt das Land Tirol als erstes Bundesland Österreichs diese Möglichkeit. "Die Geschwindigkeit ist ein zentraler Faktor für die Verkehrssicherheit. Wird im Ortsgebiet schneller als erlaubt gefahren, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet die Gesundheit insbesondere der Schwächsten im Verkehr, der Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem der Kinder sowie der älteren Menschen. Umso wichtiger ist, dass mit Kontrollen sichergestellt wird, dass die Tempolimits eingehalten werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist zu hoffen, dass viele andere Gemeinden und Städte dem Vorbild Kundls folgen und dass sich die anderen Bundesländer ein Vorbild an Tirol nehmen", stellt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk fest.

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