VCÖ begrüßt Österreichs erste Übertragungsverordnung durch das Land Tirol

VCÖ: Zwei Drittel der Unfälle mit Verletzten passierten im Vorjahr im Ortsgebiet

VCÖ (Wien, 25. Juni 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die Entscheidung des Landes Tirol, der Gemeinde Kundl zu ermächtigen, die Einhaltung des Tempolimits im Ort zu kontrollieren. Damit ist das Land Tirol das erste Bundesland, das eine sogenannte Übertragungsverordnung erteilt. Der VCÖ weist darauf hin, dass im Vorjahr in Österreich zwei Drittel der Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet passierten. Die effiziente Überwachung von Tempolimits trägt wesentlich zu mehr Verkehrssicherheit bei.

Knapp zwei Jahre nachdem der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit geschaffen hat, dass Gemeinden vom Bundesland ermächtigt werden können, selbstständig die Einhaltung von Tempolimits zu überwachen, nutzt das Land Tirol als erstes Bundesland Österreichs diese Möglichkeit. "Die Geschwindigkeit ist ein zentraler Faktor für die Verkehrssicherheit. Wird im Ortsgebiet schneller als erlaubt gefahren, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet die Gesundheit insbesondere der Schwächsten im Verkehr, der Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem der Kinder sowie der älteren Menschen. Umso wichtiger ist, dass mit Kontrollen sichergestellt wird, dass die Tempolimits eingehalten werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist zu hoffen, dass viele andere Gemeinden und Städte dem Vorbild Kundls folgen und dass sich die anderen Bundesländer ein Vorbild an Tirol nehmen", stellt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk fest.

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Für die Anpassung des Verkehrssystems an den demographischen Wandel ist die Förderung von selbständiger Mobilität zentral. Besonders wichtig im Alter: niedrigere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, passende Infrastruktur und attraktiver Öffentlicher Verkehr.

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VCÖ warnt vor negativen Folgen einer Helmpflicht für Elektrofahrräder und E-Scooter

VCÖ (Wien, 21. August 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ warnt vor den negativen Auswirkungen einer Helmpflicht fürs Fahren mit Elektrofahrrädern und E-Scootern. Damit würde Unfallopfern ohne Helm in der Regel ein Mitverschulden an ihren Verletzungen attestiert und das Schmerzengeld entsprechend reduziert, sogar dann, wenn sie unverschuldet niedergefahren werden. Eine Helmpflicht würde zudem das Ende von E-Bike- und E-Scooter-Sharing bedeuten und damit das Mobilitätsangebot für die Bevölkerung verringern. Vor allem aber gibt es deutlich wirksamere Maßnahmen, um die Sicherheit für das Fahren mit Elektrofahrrädern und mit E-Scootern zu erhöhen, betont der VCÖ. Neben einer Bewusstseinskampagne für das Helmtragen, ist vor allem die Infrastruktur für den Radverkehr rasch und deutlich zu verbessern.

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