VCÖ begrüßt Raserpaket: Raserei ist tödlich!

VCÖ: Einnahmen aus Versteigerung für Discobusse und Anrufsammeltaxis zweckwidmen

Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

VCÖ (Wien, 14. Juni 2023) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Raserpaket. Es ist ein Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

Raserei auf der Straße gefährdet das Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. „Dass nun endlich auch in Österreich das Fahrzeug von Extremrasern beschlagnahmt werden kann, ist zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Das Paket sieht vor, dass ab März 2024 beim ersten Mal erst beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80km/h innerorts oder um mehr als 90km/h außerorts die Behörde das Fahrzeug beschlagnahmen oder versteigern kann. „80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von 74 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 98 km/h. „Jeder kann sich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit niedergefahren wird“, macht VCÖ-Experte Schwendinger aufmerksam. Bei 110 km/h verlängert sich der Anhalteweg auf 87 Meter, nach 24 Metern liegt die Geschwindigkeit bei unverändert 110 km/h.

Das Raserpaket der Regierung sieht vor, dass nur bei Tätern, die zum wiederholten Male viel zu schnell gefahren sind, ab einer Überschreitung von 60 km /h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Zum Vergleich: In der Schweiz ist die Beschlagnahme bereits ab einer Überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet möglich.

Der VCÖ schlägt vor, dass die Einnahmen aus der Versteigerung für die Umsetzung von Discobussen oder Anrufsammeltaxis in Gemeinden zweckgewidmet werden. „Discobusse und Anrufsammeltaxis können die Zahl der schweren Verkehrsunfälle Jugendlicher und junger Erwachsener am Wochenende reduzieren und damit Menschenleben retten“, betont VCÖ-Experte Schwendinger.  

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere, erinnert der VCÖ. Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Experte Schwendinger. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

VCÖ: Raserei verlängert Anhalteweg extrem

Anhalteweg (Reaktionsweg und Bremsweg bei trockener Fahrbahn, Reaktionszeit 0,8 Sekunden)

Tempo 50 km/h: 24 Meter

Tempo 90 km/h: 61 Meter (Tempo nach 24 Metern: 85 km/h)

Tempo 100 km/h: 74 Meter (Tempo nach 24 Metern: 98 km/h)

Tempo 110 km/h: 87 Meter (Tempo nach 24 Metern: 110 km/h)

 

Quelle: VCÖ 2023

Zurück zur Übersicht

VCÖ: CO2-Ausstoß durch Autofahren steigt stark mit dem Einkommen

VCÖ (Wien, 3. Juni 2022) – Umso höher das Einkommen, umso mehr Diesel und Benzin wird getankt, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Die zehn Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen tanken sechsmal so viel Sprit wie die zehn Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen und verursachen damit auch sechsmal so viel CO2. Von einer Verschiebung der CO2-Bepreisung profitieren wohlhabende Haushalte am stärksten. Der Klimabonus, der von den Einnahmen der CO2-Bepreisung gespeist wird, kommt wiederum Haushalten mit niedrigerem Einkommen stärker zugute. Ein nach Einkommen gestaffelter zusätzlicher Klimabonus ist daher sozial treffsicherer als ein Verschieben der CO2-Bepreisung. Auch die soziale und ökologische Treffsicherheit der Pendlerpauschale ist jetzt zu erhöhen.

Mehr dazu
Foto: Sarah Duit

VCÖ: Im Vorjahr mehr als 25.000 beim Handy-Telefonieren am Steuer erwischt - stark erhöhte Unfallgefahr durch Handy am Steuer

VCÖ (Wien, 31. Mai 2022) – Das stark erhöhte Unfallrisiko durch Handy-Telefonieren am Steuer wird nach wie vor von vielen unterschätzt. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist darauf hin, dass im Vorjahr in Wien 25.000 Lenkerinnen und Lenker beim verbotenen Handy-Telefonieren am Steuer von der Exekutive erwischt wurden, rund fünfmal so viele wie Alko-Lenker. Wer mit dem Handy am Ohr telefoniert, reagiert so schlecht wie ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille, verdeutlicht der VCÖ. Der VCÖ fordert die Aufnahme von Handy am Steuer ins Vormerksystem und verstärkte Kontrollen.

Mehr dazu
Foto: Sarah Duit