VCÖ begrüßt Raserpaket: Raserei ist tödlich!

VCÖ: Einnahmen aus Versteigerung für Discobusse und Anrufsammeltaxis zweckwidmen

Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

VCÖ (Wien, 14. Juni 2023) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Raserpaket. Es ist ein Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

Raserei auf der Straße gefährdet das Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. „Dass nun endlich auch in Österreich das Fahrzeug von Extremrasern beschlagnahmt werden kann, ist zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Das Paket sieht vor, dass ab März 2024 beim ersten Mal erst beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80km/h innerorts oder um mehr als 90km/h außerorts die Behörde das Fahrzeug beschlagnahmen oder versteigern kann. „80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von 74 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 98 km/h. „Jeder kann sich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit niedergefahren wird“, macht VCÖ-Experte Schwendinger aufmerksam. Bei 110 km/h verlängert sich der Anhalteweg auf 87 Meter, nach 24 Metern liegt die Geschwindigkeit bei unverändert 110 km/h.

Das Raserpaket der Regierung sieht vor, dass nur bei Tätern, die zum wiederholten Male viel zu schnell gefahren sind, ab einer Überschreitung von 60 km /h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Zum Vergleich: In der Schweiz ist die Beschlagnahme bereits ab einer Überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet möglich.

Der VCÖ schlägt vor, dass die Einnahmen aus der Versteigerung für die Umsetzung von Discobussen oder Anrufsammeltaxis in Gemeinden zweckgewidmet werden. „Discobusse und Anrufsammeltaxis können die Zahl der schweren Verkehrsunfälle Jugendlicher und junger Erwachsener am Wochenende reduzieren und damit Menschenleben retten“, betont VCÖ-Experte Schwendinger.  

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere, erinnert der VCÖ. Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Experte Schwendinger. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

VCÖ: Raserei verlängert Anhalteweg extrem

Anhalteweg (Reaktionsweg und Bremsweg bei trockener Fahrbahn, Reaktionszeit 0,8 Sekunden)

Tempo 50 km/h: 24 Meter

Tempo 90 km/h: 61 Meter (Tempo nach 24 Metern: 85 km/h)

Tempo 100 km/h: 74 Meter (Tempo nach 24 Metern: 98 km/h)

Tempo 110 km/h: 87 Meter (Tempo nach 24 Metern: 110 km/h)

 

Quelle: VCÖ 2023

Zurück zur Übersicht

Emissionsfreie Fahrzeuge rasch zum Standard machen

Die Elektrifizierung des Kfz-Verkehrs ist aus Klima- und Energieperspektive unausweichlich. Trotz bestehender Maßnahmen und Entwicklungen wird es im Jahr 2040 einen Restbestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor geben. Da E-Fuels für den Kfz-Verkehr zu teuer und nicht in ausreichendem Maß verfügbar sein werden, braucht es andere Dekarbonisierungsstrategien.

Mehr dazu
Geschwindigkeitsanzeige, die anzeigt, dass zu schnell gefahren wird

VCÖ: Bei Tempo 150 mehr Spritverbrauch, mehr Schadstoffe, mehr Lärm

VCÖ (Wien, 29. Jänner 2025) – Eine Erhöhung des Tempolimits auf 150 km/h hätte vielfache negative Folgen, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Im Vergleich zu Tempo 130 nimmt bei Pkw im Schnitt der CO2-Ausstoß um 19 Prozent zu, die Feinstaub-Emissionen um 31 Prozent und jene der Stickoxide um 44 Prozent, weist der VCÖ auf Daten des Umweltbundesamts hin. Weitere Folgen: Mehr Spritverbrauch und mehr Verkehrslärm. Und durch den längeren Anhalteweg steigt das Unfallrisiko.

Mehr dazu