VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: Zahl der Verkehrstoten heuer stark gestiegen – bereits 391 Todesopfer

VCÖ (Wien, 22. Dezember 2025) - Seit Jahresanfang kamen laut Innenministerium bereits 391 Menschen bei Verkehrsunfällen in Österreich ums Leben, um 46 mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Nur in zwei Bundesländern, Wien und Salzburg, ging die Zahl der Verkehrstoten heuer zurück. Besonders stark ist die Zahl tödlich verunglückter Seniorinnen und Senioren gestiegen. Der VCÖ erinnert an Österreichs Verkehrssicherheitsziel, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Verkehrstoten auf weniger als 207 zu reduzieren. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen die Hauptunfallursachen zu hohes Tempo und Ablenkung sowie den verstärkten Ausbau der Rad-Infrastruktur.

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VCÖ: Realer CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybrid-Pkw im Schnitt viermal so hoch wie die Herstellerangaben

VCÖ (Wien, 17. Dezember 2025) – Die EU-Kommission möchte Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor als „effiziente Technologie“ auch nach dem Jahr 2035 bei Neuwagen erlauben. Doch Plug-in-Hybride sind nur auf dem Papier „hocheffizient“, weist die Mobilitätsorganisation VCÖ auf Daten der Europäischen Umweltagentur hin. Diese zeigen, dass sie beim Fahren auf der Straße im Schnitt viermal so viel klimaschädliches CO2 ausstoßen wie bei den standardisierten WLTP-Messverfahren ermittelt wird. Der reale CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden ist nur geringfügig niedriger als jener von Benzin- und Diesel-Pkw. Die Ausnahme für Plug-in-Hybride ist ebenso wenig gerechtfertigt, wie deren steuerliche Begünstigung. In Österreich gibt es erstmals mehr als 100.000 Plug-in-Hybride, informiert der VCÖ.

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