VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: EU-Spitzenreiter Dänemark bereits mit 67 Prozent E-Pkw bei Neuwagen – Österreich im vorderen Mittelfeld

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2025) – Während die EU über ein Verschieben des Verbrenner-Aus bei Neuwagen im Jahr 2035 diskutiert, sind in Norwegen bereits heuer 95 Prozent der neuzugelassenen Pkw Elektroautos, im Bestand gibt es mittlerweile mehr Elektroautos als Diesel-Pkw. Der EU-Spitzenreiter Dänemark hat bei Neuwagen bereits einen Elektroauto-Anteil von 67 Prozent, in Finnland, Schweden, den Niederlanden und Belgien ist jeder dritte Neuwagen ein E-Pkw, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Österreich liegt mit 21 Prozent im EU-Ranking an achter Stelle. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert mehr Tempo bei der Energiewende im Verkehr.  

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Foto: E-Auto, welches gerade geladen wird, vor einem Feld mit Windrädern

VCÖ sieht Verbesserungsbedarf bei der StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 28. November 2025) – Heute endet die Frist für Stellungnahmen der 36. StVO-Novelle. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist in ihrer Stellungnahme auf notwendige Verbesserungen hin. Die Bauartgeschwindigkeit von E-Scootern sollte so wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 Kilometer pro Stunde begrenzt werden und eine größere Mindestreifengröße für neue E-Scooter definiert werden. Die Ermöglichung automatisierter Zufahrtskontrollen begrüßt der VCÖ, wobei dabei neben der Einhaltung des Datenschutzes auch die Ermöglichung von Null-Emissionszonen, wie es sie beispielsweise in vielen niederländischen Städten bereits gibt, sicherzustellen ist.

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