VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: Bei Nebelunfällen in Oberösterreich verunglückten im Vorjahr 145 Menschen, drei tödlich

VCÖ (Wien, 13. November 2025) – Derzeit vergeht kaum ein Tag ohne Nebel. Eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt, dass im Vorjahr bei Verkehrsunfällen bei Nebel in Oberösterreich 145 Menschen verletzt wurden, drei davon tödlich. Zwei Drittel der Unfallopfer waren Pkw-Insassen. Fast 60 Prozent der Nebelunfälle passierten im Vorjahr im November und im Dezember. Die Mobilitätsorganisation VCÖ erinnert daran, dass das Tempo bei Nebel sehr stark zu reduzieren und der Sicherheitsabstand zu vergrößern ist.

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VCÖ: Angesichts von Klimakrise und Budgetkrise ist massiver Autobahnausbau unverständlich

VCÖ (Wien, 13. November 2025) - Angesichts der sich verschärfenden Budgetkrise und Klimakrise ist der massive Autobahn- und Schnellstraßenausbau unverständlich, stellt der VCÖ zu den heute präsentierten Plänen fest. Während der U-Bahn Ausbau in Wien und andere Schieneninfrastrukturprojekte aus finanziellen Gründen verschoben werden, sollen nun weitere Milliarden Euro in den Ausbau von Autobahnen und Schnellstraßen fließen. Und das, obwohl Österreich ohnedies ein bereits sehr gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz hat  und auf Österreich eine sehr teure Sanierungswelle zurollt. Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage hätte zudem auch der volkswirtschaftliche Nutzen der Alternativvarianten mit verstärktem Ausbau des Öffentlichen Verkehrs geprüft werden müssen.

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