VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30 zu erleichtern erhöht die Verkehrssicherheit

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2024) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von der Bundesregierung heute vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden und Städten erleichtern soll, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Im Vorjahr kamen 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

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Foto: Sarah Duit

Mikroplastik-Emissionen des Verkehrs sind zu reduzieren

Der Verkehr ist der größte Verursacher von Mikroplastik. Reifen- und Bremsabrieb sind für große Mengen der gesundheitsschädlichen Partikel verantwortlich. Niedrigeres Tempo und leichtere Fahrzeuge reduzieren den Verschleiß.

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Schulstraße mit Eltern und Kindern vor einer Volksschule in Wien