VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ-Bahntest: 45 Prozent der Bahn-Fahrgäste haben Autofahrten auf die Bahn verlagert

VCÖ (Wien, 27. August 2023) – Was bewegt zum Umstieg vom Auto auf die Bahn? Das hat die Mobilitätsorganisation VCÖ beim aktuellen VCÖ-Bahntest erhoben. 45 Prozent der österreichweit in den Zügen von zehn Bahnunternehmen befragten 9.650 Fahrgästen fahren heute Strecken mit der Bahn, die sie früher mit dem Auto gefahren sind. Bei Fahrgästen, die ein Klimaticket besitzen, sind es 57 Prozent. Die am häufigsten genannten Gründe fürs Umsteigen sind die nutzbare Reisezeit, das Klimaticket und ein verbessertes Angebot der Bahn. Mit häufigeren Bahnverbindungen würde die Hälfte der befragten Fahrgäste den Zug auch für Strecken nehmen, die sie aktuell mit dem Auto fahren. Der VCÖ fordert häufigere Verbindungen sowie ein gutes öffentliches Angebot vom und zum Bahnhof.

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VCÖ-Analyse: In Österreichs Landeshauptstädten gibt es mehr als 2.300 Ampelanlagen

VCÖ (Wien, 10. August 2023) – Österreich ist reich an Ampeln. Eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt, dass es in den neun Landeshauptstädten 2.311 Ampelanlagen gibt. Mehr als die Hälfte davon gibt es in Wien. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in Graz und St. Pölten die meisten Ampeln. Der VCÖ weist darauf hin, dass viele Fußgängerampeln zu kurze Grün- und zu lange Rotphasen haben. Auf die Gehgeschwindigkeit älterer Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung wird zu wenig Rücksicht genommen.

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