VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: Acht Wiener Bezirke erreichten im Vorjahr das Ziel „null Verkehrstote“

VCÖ (Wien, 28. Mai 2025) – 20 Menschen kamen im Vorjahr bei Verkehrsunfällen in Wien ums Leben, acht mehr als im Jahr davor. In acht Wiener Bezirken gab es im Vorjahr keinen tödlichen Verkehrsunfall, im Jahr 2023 war das in 15 Bezirken der Fall, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. In drei Bezirken – Wieden, Neubau und Hietzing – gab es im 7-Jahres-Zeitraum 2018 bis 2024 keinen tödlichen Verkehrsunfall, informiert der VCÖ. Auch die Zahl der Schwerverletzten nahm im Vorjahr in Wien zu, in neun Bezirken gab es einen Rückgang. Mit verstärkter Verkehrsberuhigung und unfallvermeidenden Maßnahmen ist die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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Foto: Grabkerzen mit Blumenstrauß

VCÖ: Tarife fürs Parken nach Fahrzeuggröße und Stadtgebiet differenzieren

VCÖ (Wien, am 20. Mai 2025) – Ob in Österreich oder international, Städte haben ähnliche Ziele: Die Verkehrsbelastung für die Anrainerinnen und Anrainer reduzieren, mehr Platz schaffen für Begrünungen im Straßenraum, um die durch den Klimawandel zunehmende Hitze erträglich zu machen. Eine Maßnahme, die dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, ist Parkraumbewirtschaftung. Ein aktueller internationaler Vergleich des VCÖ zeigt, dass in Österreichs Städten die Tarife fürs Parken niedrig sind und eine Differenzierung nach Größe des Fahrzeugs und nach Stadtgebiet fehlt.

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