VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: Österreich hat beim Straßenverkehr dritthöchsten Pro-Kopf CO2-Ausstoß der EU

VCÖ (Wien, 21. November 2024) – Im EU-Vergleich verursacht der Kfz-Verkehr in Österreich im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den dritthöchsten Treibhausgas-Ausstoß, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Europäischen Umweltagentur zeigt. Österreich zählt aber zu den elf EU-Staaten die den Pro-Kopf-Treibhausgas-Ausstoß des Straßenverkehrs seit dem Jahr 2015 reduziert haben. Innerhalb Österreichs hat Wien im Verhältnis zur Bevölkerungszahl den niedrigsten Treibhausgas-Ausstoß des Verkehrs. In allen Bundesländern sind die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs höher als im Jahr 1990. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen den Lkw-Transit sowie verstärktes Mobilitätsmanagement bei Unternehmen, Freizeiteinrichtungen und Tourismusregionen.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Pkw-Stellplatzverpflichtung reformieren – aber wie?

Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Die Pkw-Stellplatzverordnungen sind zu reformieren. Aber wie - das war das Thema der VCÖ-Fachveranstaltung am 14. November 2024.

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Foto: Merwede (Utrecht)