VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ: Straßenverkehr ist in Österreich die größte Lärmquelle

VCÖ (Wien, 28. April 2026) – Rund 5,3 Millionen Menschen in Österreich werden laut Statistik Austria in ihrem Wohnbereich durch Lärm belastet. Dauerhafte Lärmbelastung macht krank. Der Straßenverkehr wird von 2,2 Millionen Personen als Ursache genannt und ist damit die größte Lärmquelle in Österreich, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ anlässlich des morgigen Tags gegen Lärm aufmerksam. Dabei gibt es gerade gegen Verkehrslärm schon heute zahlreiche wirksame Maßnahmen. Niedrigere Tempolimits, mehr E-Mobilität insbesondere bei Mopeds, Motorrädern und Lkw sowie ein höherer Radverkehrsanteil reduzieren die Lärmbelastung, betont der VCÖ. Fluglärm kann durch Nachtflugverbote und Anreize zum Einsatz leiserer Flugzeuge reduziert werden.

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Erfolgreiche Verkehrsberuhigung in Mailand

Mailand führte im Jahr 1985 Zufahrtsregulierungen ein, im Jahr 2008 folgte ein Gebühren-System basierend auf Emissionsklassen, im Jahr 2012 wurde auf eine Stau-Gebühr umgestellt. Der Durchzugsverkehr reduzierte sich im Jahr 2012 im Vorjahresvergleich um 31 Prozent, auch Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen reduzierten sich.

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Elektronisches Schild bei Zufahrtskontrolle für Pkw in Mailand