VCÖ: Einseitige Erhöhung des Sachbezugs bei Elektro-Firmenwagen ist kontraproduktiv

VCÖ: Zahl privat genutzter Firmenwagen seit 2014 fast verdoppelt

VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

198.154 Firmenwagen wurden laut Finanzministerium im Jahr 2025 privat genutzt, um fast 10.000 mehr als im Jahr 2024 und um rund 90.500 mehr als im Jahr 2014, informiert der VCÖ. Die private Nutzung von Firmenwagen wird steuerlich begünstigt. Wer das Einkommen in Geld erhält, zahlt mehr Steuern als jemand, der ein ökonomisch gleichwertiges Einkommen einschließlich Firmenwagen erhält. Diese Regelung ist alles andere als gerecht. „Auch wenn sich die Zahl der privat genutzten Firmenwagen in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt hat, so kommt diese steuerliche Begünstigung nach wie vor nur einer kleinen Minderheit zugute. Es ist ein Steuerprivileg, von dem in erster Linie Personen mit hohem Einkommen profitieren. Nicht der Sekretär oder die Sekretärin kommt in der Regel in den Genuss eines Firmenwagens, sondern das Management des Unternehmens“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Fünf Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen zahlen für die private Nutzung eines Firmenwagens einen Sachbezug.

Laut Medienberichten soll ab dem Jahr 2027 für die private Nutzung von Elektro-Firmenautos ein monatlicher Sachbezug von 0,375 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr 2027 eingeführt werden. Der Sachbezug für Firmenautos mit Verbrennungsmotor wird aber nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz, Elektroautos als Firmenwagen zu nutzen. „Wir erleben gerade, wie teuer uns allen die Erdölabhängigkeit des Verkehrs kommt und wie wichtig es ist, den Anteil der Elektro-Mobilität rascher zu erhöhen. Diese Maßnahme bremst die notwendige Energiewende im Verkehr, was dem Budget auch deshalb teuer kommt, weil dann Österreich die Klimaziele deutlicher verfehlt“, betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

Dabei hinkt Österreich beim Anteil der E-Pkw bei den Neuzulassungen ohnedies der Europäischen Spitze hinterher, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Während in Österreich in den ersten vier Monaten nur 23 Prozent der Neuwagen Elektroautos waren, war der Anteil in Dänemark mit 80 Prozent dreieinhalb Mal so hoch, in Finnland mit 47 Prozent doppelt so hoch. Auch in Schweden (41 Prozent), Belgien und Island (jeweils 35 Prozent) sowie den Niederlanden (32 Prozent) ist der E-Pkw Anteil bei den Neuzulassungen deutlich höher. In Norwegen waren heuer übrigens bereits 98 Prozent der Neuwagen Elektroautos.

Wenn aus Gründen der Budgetsanierung ein Sachbezug für Elektroautos eingeführt wird, dann muss für Firmenautos mit Verbrennungsmotor der Sachbezug im gleichen Ausmaß erhöht werden. Die derzeitige Regelung weist zudem zwei gravierende Mängel auf: Der Sachbezug beträgt selbst für Pkw mit hohem CO2-Ausstoß nur zwei Prozent des Anschaffungspreises und ist mit 960 Euro gedeckelt. Der Sachbezug ist zudem gleich hoch, egal ob der Firmenwagen 7.000 oder 30.000 Kilometer pro Jahr privat genutzt wird. „Damit wird ein Anreiz gesetzt, mehr mit dem Auto zu fahren anstatt beispielsweise den Öffentlichen Verkehr zu nutzen. Die derzeitige Regelung ist angesichts der Energie- und Klimakrise nicht mehr zeitgemäß“, spricht sich VCÖ-Experte Michael Schwendinger für eine rasche Reform der Firmenwagenbesteuerung aus. Die bestehende Deckelung beim Sachbezug ist abzuschaffen und dieser soll auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigen, betont der VCÖ.  

Insgesamt sind Firmenwagen, auch die betrieblich genutzten, ein wirksamer Hebel, um den Anteil der Elektroautos stark zu erhöhen. Denn rund zwei Drittel der Neuwagen werden auf Firmen und andere juristische Personen zugelassen. Belgien beispielsweise hat mit einer Reform der steuerlichen Absetzbarkeit von Firmenwagen den Anteil der E-Pkw binnen drei Jahren von zehn auf 35 Prozent erhöht. Für im Zeitraum von 2023 bis 2025 neu angeschaffte Pkw mit Hybrid- oder Verbrennungsmotor wird im Unterschied zu E-Pkw die steuerliche Absetzbarkeit bis zum Jahr 2028 auf null reduziert, informiert der VCÖ. Wenn Firmen verstärkt Elektroautos anschaffen, dann kommen auch mehr Elektroautos auf den für private Haushalte relevanten Gebrauchtwagenmarkt.

Quellen & Daten

VCÖ: Anzahl der privat genutzten Firmenwagen seit 2014 fast verdoppelt
(Anzahl unselbständig Erwerbstätiger in Österreich, die Firmenwagen privat nutzen)

  • Jahr 2025: 198.154 (plus 90.483 seit 2014)
  • Jahr 2024: 188.289
  • Jahr 2023: 174.653
  • Jahr 2022: 159.607
  • Jahr 2021: 147.147
  • Jahr 2020: 142.137
  • Jahr 2019: 141.177
  • Jahr 2018: 133.996
  • Jahr 2017: 126.622
  • Jahr 2016: 120.798
  • Jahr 2015: 111.636
  • Jahr 2014: 107.671

Quelle: BMF, VCÖ 2026

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