VCÖ erinnert zu Schulbeginn: Für Kinder gilt der Vertrauensgrundsatz nicht

VCÖ: In Städten und Gemeinden verstärkte Maßnahmen für sichere Schulwege umsetzen

Foto: Zwei Schulkinder zwischen zwei Autos, welche auf die Straße schauen.

VCÖ (Wien, 7. September 2026) – Heute startet in Wien, Niederösterreich und im Burgenland das neue Schuljahr. Im Vorjahr ist die Zahl der Schulwegunfälle in Österreich stark auf 537 gestiegen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ erinnert daran, dass für Kinder der Vertrauensgrundsatz nicht gilt. Deshalb ist das Tempo dort, wo Kinder unterwegs sind, zu reduzieren. Elterntaxis sorgen im Schulumfeld für Verkehrsprobleme und tun auch dem eigenen Kind nichts Gutes. Der VCÖ sieht Städte und Gemeinden gefordert, durch eine kindgerechte Verkehrsplanung und ein verkehrsberuhigtes Schulumfeld die Verkehrssicherheit für die Kinder zu erhöhen.

„Die traurige Bilanz der Schulwegunfälle des Vorjahrs muss für alle Verantwortlichen Mahnung sein, verstärkt daran zu arbeiten, dass unsere Kinder sicher zur Schule kommen. Umso mehr, als es zahlreiche wirksame Maßnahmen gibt, die die Verkehrssicherheit von Kindern erhöhen“, stellt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk fest. Im Vorjahr stieg die Zahl der Schulwegunfälle in Österreich um 118 auf 537. Die Zahl der bei Schulwegunfällen verletzten Kinder stieg im Vorjahr um 126 auf 577. Davon wurden 505 Kinder leicht und 72 Kinder schwer verletzt. Ein siebenjähriges Kind wurde in Tirol am Schulweg von einem Lkw tödlich verletzt.

Der VCÖ erinnert daran, dass Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Deshalb heißt es im § 3 der Straßenverkehrsordnung: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“ Auch die Einhaltung einer weiteren StVO-Regel ist für die Verkehrssicherheit der Kinder sehr zentral: „Ein Lenker eines Fahrzeuges darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“, so § 9 der Straßenverkehrsordnung. Und in §29 heißt es: „Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren wollen, so hat er ihnen das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und falls erforderlich anzuhalten.“ Der „unsichtbare Schutzweg“ ist seit mehr als 30 Jahren in der Straßenverkehrsordnung verankert.

„Verstärkte Aufmerksamkeit von uns Erwachsenen sowie langsameres und bremsbereites Fahren, erhöhen die Sicherheit der Kinder. Wichtig ist zudem, dass der Schulweg genutzt wird, dass die Kinder Kompetenz im richtigen Verhalten im Straßenverkehr erlangen“, betont VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk. Das heißt, Kinder am Anfang am Schulweg begleiten, erklären, worauf zu achten ist und was beispielsweise vor dem Überqueren einer Straße zu beachten ist. Und: Das Handy bleibt am Schulweg unbedingt in der Schultasche.

Elterntaxis verursachen Verkehrsprobleme im Schulumfeld und tun auch dem eigenen Kind nichts Gutes. Denn der Schulweg ist dank Schülerlotsen und anderer Maßnahmen sicherer als Freizeitwege. Hier können Kinder das richtige Verhalten im Straßenverkehr lernen, wovon sie auch in der Freizeit profitieren. Mit dem Elterntaxi wird ihnen diese Möglichkeit genommen. Auch ist der Schulweg eine Chance, dass Kinder regelmäßig auf eine Portion gesunde Bewegung kommen.

Deshalb initiieren auch zunehmend mehr Eltern, Elternvereine oder Schulen sogenannte Pedibusse oder Bicibusse. Dabei kommen Kinder gemeinsam und in Begleitung von Erwachsenen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule. Wichtig für die Sicherheit von Kindern ist auch ein verkehrsberuhigtes Schulumfeld. Im Idealfall ist der Schulvorplatz permanent autofrei. Wo das nicht möglich ist, kann eine Schulstraße eingerichtet werden, bei der temporär etwa eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn die Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt wird.

Gemeinden und Städte sind gefordert, durch ihre Verkehrsplanung die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen, betont der VCÖ. Dazu zählt ein lückenloses Netz an ausreichend breiten Gehwegen, übersichtliche Straßenübergänge, ausreichend Möglichkeiten, die Straße sicher queren zu können, Verkehrsberuhigung sowie Tempo 30 statt 50 in Wohnvierteln und in der Nähe von Schulen, Kindergärten sowie Spiel- und Sportplätzen und Freizeitanlagen.

Tipps für den sicheren Schulweg

Quellen & Daten

VCÖ: Zahl der Schulwegunfälle im Vorjahr stark gestiegen
(Schulwegunfälle im Jahr 2025, in Klammer im Jahr 2024)

  • Österreich: 537 Schulwegunfälle (419 Schulwegunfälle)
  • Oberösterreich: 102 Schulwegunfälle (73 Schulwegunfälle)
  • Niederösterreich: 85 Schulwegunfälle (78 Schulwegunfälle)
  • Wien: 80 Schulwegunfälle (79 Schulwegunfälle)
  • Steiermark: 77 Schulwegunfälle (48 Schulwegunfälle)
  • Tirol: 58 Schulwegunfälle (47 Schulwegunfälle)
  • Kärnten: 48 Schulwegunfälle (29 Schulwegunfälle)
  • Salzburg: 43 Schulwegunfälle (33 Schulwegunfälle)
  • Vorarlberg: 37 Schulwegunfälle (29 Schulwegunfälle)
  • Burgenland: 7 Schulwegunfälle (3 Schulwegunfälle)

Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2026

VCÖ: Die meisten Kinder wurden im Vorjahr in Oberösterreich am Schulweg verletzt
(Verkehrsunfälle am Schulweg im Jahr 2025)

  • Oberösterreich: 102 Schulwegunfälle (105 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall )
  • Niederösterreich: 85 Schulwegunfälle (91 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall)
  • Wien: 80 Schulwegunfälle (92 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall )
  • Steiermark: 77 Schulwegunfälle (86 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall )
  • Tirol: 58 Schulwegunfälle (55 verletzte Kinder / 1 Kind tödlich verletzt)
  • Kärnten: 48 Schulwegunfälle (54 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall )
  • Salzburg: 43 Schulwegunfälle (40 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall)
  • Vorarlberg: 37 Schulwegunfälle (42 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall )
  • Burgenland: 7 Schulwegunfälle (7 verletzte Kinder / kein tödlicher Schulwegunfall)
  • Österreich: 537 Schulwegunfälle (577 verletzte Kinder / 1 Kind tödlich verletzt)

Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2026

Zurück zur Übersicht

VCÖ warnt vor negativen Folgen einer Helmpflicht für Elektrofahrräder und E-Scooter

VCÖ (Wien, 21. August 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ warnt vor den negativen Auswirkungen einer Helmpflicht fürs Fahren mit Elektrofahrrädern und E-Scootern. Damit würde Unfallopfern ohne Helm in der Regel ein Mitverschulden an ihren Verletzungen attestiert und das Schmerzengeld entsprechend reduziert, sogar dann, wenn sie unverschuldet niedergefahren werden. Eine Helmpflicht würde zudem das Ende von E-Bike- und E-Scooter-Sharing bedeuten und damit das Mobilitätsangebot für die Bevölkerung verringern. Vor allem aber gibt es deutlich wirksamere Maßnahmen, um die Sicherheit für das Fahren mit Elektrofahrrädern und mit E-Scootern zu erhöhen, betont der VCÖ. Neben einer Bewusstseinskampagne für das Helmtragen, ist vor allem die Infrastruktur für den Radverkehr rasch und deutlich zu verbessern.

Mehr dazu

VCÖ: Heuer bereits 55 Motorradfahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen – plus 25 Prozent

VCÖ (Wien, 14. August 2025) – Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle ist heuer in Österreich stark gestiegen: Seit Jahresanfang kamen bereits 55 Motorradfahrer im Straßenverkehr ums Leben, um elf mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Im Vorjahr hat sich die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrer von 44 Mitte August auf 83 bis zum Jahresende fast verdoppelt. Der Großteil der tödlichen Motorradunfälle passiert auf Freilandstraßen. Auch insgesamt ist die Zahl der Verkehrstoten in Österreich statt zu sinken heuer deutlich gestiegen. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen die Hauptunfallursachen Ablenkung und nicht angepasste Geschwindigkeit.

Mehr dazu