VCÖ: Im Vorjahr jeder 4. tödliche Verkehrsunfall wegen zu hohem Tempo
VCÖ: Neben der Erhöhung der Mindeststrafen sind auch verstärkte Kontrollen und niedrigeres Tempolimit nötig; Schnellfahren soll ein Delikt im Vormerksystem werden
VCÖ (Wien, 11. Juni 2026) – Nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach Ablenkung der zweithäufigste Grund für tödliche Verkehrsunfälle in Österreich. Allein in den vergangenen fünf Jahren war das Tempo die Ursache von 449 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Regierung geplante Erhöhung der Mindeststrafen ist ein richtiger Schritt, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Der VCÖ spricht sich bei schwerwiegenden Tempodelikten für die Aufnahme in das Vormerksystem aus sowie für einkommensabhängige Strafen. Zudem braucht es mehr Kontrollen, insbesondere auf den gefährlichen Freilandstraßen und in Wohngebieten.
„Geschwindigkeit ist einer der zentralen Faktoren in der Verkehrssicherheit. Zu hohes Tempo verlängert den Anhalteweg und erhöht sowohl das Risiko in einen Unfall zu geraten als auch die Schwere eines Unfalls. Schneller als erlaubt zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Gesundheit und Leben“, stellt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk fest. Im Vorjahr war jeder vierte tödliche Verkehrsunfall die Folge von zu hohem Tempo, das waren 96 tödliche Verkehrsunfälle. Im Fünf-Jahreszeitraum 2021 bis 2025 war Geschwindigkeit die Ursache von 449 tödlichen Verkehrsunfällen sowie weiteren 24.184 Unfällen, bei denen Menschen verletzt wurden, informiert der VCÖ.
Die Regierung möchte die Mindeststrafe für das Überschreiten des Tempolimits um 30 km/h geringfügig um 50 Euro auf 200 Euro anheben, für die Überschreitung des Tempolimits um 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts um 100 Euro auf 400 Euro. Für den VCÖ gehen diese Pläne nicht weit genug: „Auch die künftigen Mindeststrafen stehen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Vergehens. Wer statt 50 km/h im Ortsgebiet 90 km/h fährt oder statt 100 auf Freilandstraßen 150 km/h, ist eine Gefahr für das Leben anderer Menschen“, betont VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk.
Der Vergleich des Anhaltewegs (Reaktionsweg plus Bremsweg) verdeutlicht die fatalen Folgen von Raserei. Ein Auto, das bei 50 km/h einen Anhalteweg von 23 Metern hat, steht bei 80 km/h erst nach 48 Metern und hat nach 23 Metern noch eine Geschwindigkeit von rund 70 km/h. Bei 90 km/h beträgt der Anhalteweg 59 Meter, das Tempo nach 23 Metern noch rund 80 km/h. „Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger mit diesen Geschwindigkeiten angefahren, sind die Folgen fatal. Schon eine Kollision mit 50 km/h entspricht einem Fall aus 10 Metern Höhe“, verdeutlicht VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk.
Der VCÖ fordert daher weitergehende Maßnahmen. Das Überschreiten des Tempolimits um 30 km/h oder mehr soll als Delikt ins Vormerksystem aufgenommen werden. Zudem sollen die Strafen für solche Delikte einkommensabhängig werden, damit diese auch für Personen mit hohem Einkommen abschreckend wirken, wie das beispielsweise in der Schweiz, Finnland und Schweden der Fall ist. Auch bei der Kontrolldichte hat Österreich Aufholbedarf. Vor allem in den Wohnvierteln im Ortsgebiet sowie auf den gefährlichen Freilandstraßen braucht es verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. Auf Freilandstraßen, wo in Österreich im Vorjahr zwei Drittel der Verkehrstoten zu beklagen waren, sollte Tempo 80 die Regelgeschwindigkeit sein.
Die geplante österreichweite Vereinheitlichung der Strafrahmen für Anonymverfügungen begrüßt der VCÖ.
Quellen & Daten
VCÖ: Zahlreiche tödliche Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit
(Unfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit - Anzahl tödliche Unfälle, in Klammer Anzahl Verkehrsunfälle mit Personenschaden)
- Jahr 2025: 96 tödliche Unfälle (5.111 Unfälle mit Personenschaden)
- Jahr 2024: 81 (4.900)
- Jahr 2023: 100 (4.924)
- Jahr 2022: 79 (4.679)
- Jahr 2021: 93 (4.570)
- Summe: 449 tödliche Verkehrsunfälle (24.184 Unfälle mit Personenschaden)
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2026