VCÖ: KFG-Novelle bringt besseren Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsrowdies

Schutz der Anrainerinnen und Anrainer vor Lärm und gefährlichem Verhalten hat Vorrang

VCÖ (Wien, 18. Februar 2022) - Zusätzliche Abgasgasbelastung, extremer Lärm und gefährdendes Verhalten, dazu nicht genehmigte Umbauten von Fahrzeugen: Der VCÖ begrüßt die heute vorgestellte KFG-Novelle, die es der Behörde künftig erleichtert, wirksamer gegen dieses rücksichtlose und gesundheitsgefährdende Verhalten vorzugehen und auch höhere Strafen vorsieht.

Bei illegalen Fahrweisen, wie Driften oder Kreiseln des Fahrzeuges, kann das Fahrzeug bis zu 72 Stunden festgesetzt werden. Auch sieht die Novelle vor, dass die Exekutive an Ort und Stelle Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel abnehmen kann, wenn an Autos offensichtlich illegale Umbauten vorgenommen wurden. "Die Novelle geht gegen das Verhalten einer sehr kleinen Anzahl von Personen vor, unter dem viele Menschen gelitten haben. Die KFG-Novelle unterstreicht, dass der Schutz der Gesundheit sowohl der Anrainerinnen und Anrainern als auch von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmerabsoluten Vorrang hat", betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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