VCÖ: KFG-Novelle bringt besseren Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsrowdies

Schutz der Anrainerinnen und Anrainer vor Lärm und gefährlichem Verhalten hat Vorrang

VCÖ (Wien, 18. Februar 2022) - Zusätzliche Abgasgasbelastung, extremer Lärm und gefährdendes Verhalten, dazu nicht genehmigte Umbauten von Fahrzeugen: Der VCÖ begrüßt die heute vorgestellte KFG-Novelle, die es der Behörde künftig erleichtert, wirksamer gegen dieses rücksichtlose und gesundheitsgefährdende Verhalten vorzugehen und auch höhere Strafen vorsieht.

Bei illegalen Fahrweisen, wie Driften oder Kreiseln des Fahrzeuges, kann das Fahrzeug bis zu 72 Stunden festgesetzt werden. Auch sieht die Novelle vor, dass die Exekutive an Ort und Stelle Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel abnehmen kann, wenn an Autos offensichtlich illegale Umbauten vorgenommen wurden. "Die Novelle geht gegen das Verhalten einer sehr kleinen Anzahl von Personen vor, unter dem viele Menschen gelitten haben. Die KFG-Novelle unterstreicht, dass der Schutz der Gesundheit sowohl der Anrainerinnen und Anrainern als auch von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmerabsoluten Vorrang hat", betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

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Menschengerechtes Verkehrssystem heißt: Tempo 30 innerorts zum Standard machen

Im Jahr 1992 war die Stadt Graz mit der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 mit Ausnahme der Hauptstraßen internationale Vorreiterin. Zahlreiche Städte in Österreich, etwa Dornbirn, Leoben und Mödling sowie international, wie Grenoble, Helsinki, Lille, Zürich oder Barcelona sind dem Beispiel gefolgt. Zuletzt setzte Brüssel zu Beginn des Jahres 2021 Tempo 30 im verbauten Gebiet als Standard, Tempo 50 wurde zur beschilderten Ausnahme. Im Jahr 2020 wurde in den Niederlanden im Parlament beschlossen, flächendeckend Tempo 30 einführen zu wollen. Seit 11. Mai 2021 ist dies in Spanien als erstem EU-Staat Realität, landesweit gilt Tempo 30 im Ortsgebiet auf Straßen mit einer Kfz-Fahrbahn je Richtung, Tempo 20 auf Straßen mit nur einer Fahrbahn. In Österreich wird derzeit an einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) gearbeitet. Es lässt sich mit Hinblick auf die lokale Lebensqualität sowie Verkehrssicherheit kaum begründen, warum Österreich dem spanischen Beispiel nicht folgen sollte.

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Grafik: VCÖ 2021

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Foto: Verena Zeuschner