VCÖ: Leichtere Umsetzung von Tempo 30 erhöht Verkehrssicherheit in Gemeinden und Städten

VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Tempo 30 statt 50 halbiert Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm

VCÖ (Wien, 21. März 2024) – Die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet muss insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Kinder sowie Seniorinnen und Senioren erhöht werden, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Die heute in den Nationalrat eingebrachte 35. StVO-Novelle ist aus Sicht des VCÖ ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Mit der StVO-Novelle wird es den zuständigen Straßenbehörden im Ortsgebiet in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie beispielsweise vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht, das Tempolimit zu reduzieren. Bisher musste aufwändig nachgewiesen werden, dass die Reduktion des Tempolimits „erforderlich“ ist, nun reicht es, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit „geeignet“ ist. „In der Vergangenheit sind Gemeinden und Städte bei ihrem Bemühen, im Sinne der Verkehrssicherheit der Bevölkerung niedrigeres Tempolimit umzusetzen, oft gescheitert. Deshalb haben auch mehr als 280 Gemeinden und Städte im Vorjahr die VCÖ-Initiative für eine StVO-Novelle zur leichteren Umsetzung von Tempo 30 unterstützt. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit im Ortsgebiet, insbesondere für Kinder und älter Menschen“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren.

Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg. Während bei Tempo 30 ein Pkw auf trockener Fahrbahn und normaler Reaktionszeit nach elf Metern steht, hat ein Pkw mit Tempo 50 nach elf Meter noch eine Geschwindigkeit von über 40 km/h. Wird ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit angefahren sind schwerste Verletzungen die Folge. Tempo 30 erweitert im Vergleich zu Tempo 50 das Sichtfeld, Gefahren können frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus verringert Tempo 30 statt 50 den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung. „Der öffentliche Straßenraum ist nicht nur ein Verkehrsweg. Entlang der Straßen wohnen im Ortsgebiet auch viele Menschen. Auf ihre Gesundheit und Lebensqualität muss mehr Rücksicht genommen werden“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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