VCÖ: Leichtere Umsetzung von Tempo 30 erhöht Verkehrssicherheit in Gemeinden und Städten

VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Tempo 30 statt 50 halbiert Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm

VCÖ (Wien, 21. März 2024) – Die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet muss insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Kinder sowie Seniorinnen und Senioren erhöht werden, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Die heute in den Nationalrat eingebrachte 35. StVO-Novelle ist aus Sicht des VCÖ ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Mit der StVO-Novelle wird es den zuständigen Straßenbehörden im Ortsgebiet in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie beispielsweise vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht, das Tempolimit zu reduzieren. Bisher musste aufwändig nachgewiesen werden, dass die Reduktion des Tempolimits „erforderlich“ ist, nun reicht es, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit „geeignet“ ist. „In der Vergangenheit sind Gemeinden und Städte bei ihrem Bemühen, im Sinne der Verkehrssicherheit der Bevölkerung niedrigeres Tempolimit umzusetzen, oft gescheitert. Deshalb haben auch mehr als 280 Gemeinden und Städte im Vorjahr die VCÖ-Initiative für eine StVO-Novelle zur leichteren Umsetzung von Tempo 30 unterstützt. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit im Ortsgebiet, insbesondere für Kinder und älter Menschen“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren.

Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg. Während bei Tempo 30 ein Pkw auf trockener Fahrbahn und normaler Reaktionszeit nach elf Metern steht, hat ein Pkw mit Tempo 50 nach elf Meter noch eine Geschwindigkeit von über 40 km/h. Wird ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit angefahren sind schwerste Verletzungen die Folge. Tempo 30 erweitert im Vergleich zu Tempo 50 das Sichtfeld, Gefahren können frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus verringert Tempo 30 statt 50 den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung. „Der öffentliche Straßenraum ist nicht nur ein Verkehrsweg. Entlang der Straßen wohnen im Ortsgebiet auch viele Menschen. Auf ihre Gesundheit und Lebensqualität muss mehr Rücksicht genommen werden“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Zurück zur Übersicht

VCÖ begrüßt Österreichs erste Übertragungsverordnung durch das Land Tirol

VCÖ (Wien, 25. Juni 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die Entscheidung des Landes Tirol, der Gemeinde Kundl zu ermächtigen, die Einhaltung des Tempolimits im Ort zu kontrollieren. Damit ist das Land Tirol das erste Bundesland, das eine sogenannte Übertragungsverordnung erteilt. Der VCÖ weist darauf hin, dass im Vorjahr in Österreich zwei Drittel der Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet passierten. Die effiziente Überwachung von Tempolimits trägt wesentlich zu mehr Verkehrssicherheit bei.

Mehr dazu

Busverkehr ohne Stadtgrenzen

Internationale Beispiele zeigen, wie Städte und Regionen den Busverkehr leistungsfähiger machen – mit eigenen Fahrspuren, Ampelpriorisierung und digitalen Systemen, bei denen Busse direkt mit der Infrastruktur kommunizieren.

Mehr dazu