VCÖ: Leichtere Umsetzung von Tempo 30 erhöht Verkehrssicherheit in Gemeinden und Städten

VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Tempo 30 statt 50 halbiert Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm

VCÖ (Wien, 21. März 2024) – Die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet muss insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Kinder sowie Seniorinnen und Senioren erhöht werden, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Die heute in den Nationalrat eingebrachte 35. StVO-Novelle ist aus Sicht des VCÖ ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Mit der StVO-Novelle wird es den zuständigen Straßenbehörden im Ortsgebiet in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie beispielsweise vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht, das Tempolimit zu reduzieren. Bisher musste aufwändig nachgewiesen werden, dass die Reduktion des Tempolimits „erforderlich“ ist, nun reicht es, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit „geeignet“ ist. „In der Vergangenheit sind Gemeinden und Städte bei ihrem Bemühen, im Sinne der Verkehrssicherheit der Bevölkerung niedrigeres Tempolimit umzusetzen, oft gescheitert. Deshalb haben auch mehr als 280 Gemeinden und Städte im Vorjahr die VCÖ-Initiative für eine StVO-Novelle zur leichteren Umsetzung von Tempo 30 unterstützt. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit im Ortsgebiet, insbesondere für Kinder und älter Menschen“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren.

Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg. Während bei Tempo 30 ein Pkw auf trockener Fahrbahn und normaler Reaktionszeit nach elf Metern steht, hat ein Pkw mit Tempo 50 nach elf Meter noch eine Geschwindigkeit von über 40 km/h. Wird ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit angefahren sind schwerste Verletzungen die Folge. Tempo 30 erweitert im Vergleich zu Tempo 50 das Sichtfeld, Gefahren können frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus verringert Tempo 30 statt 50 den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung. „Der öffentliche Straßenraum ist nicht nur ein Verkehrsweg. Entlang der Straßen wohnen im Ortsgebiet auch viele Menschen. Auf ihre Gesundheit und Lebensqualität muss mehr Rücksicht genommen werden“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

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Wie beeinflusst der Kfz-Verkehr die städtische Hitzebelastung?

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zahl der Hitze-Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius in Österreichs Städten mehr als verdoppelt. Hitze ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Der Kfz-Verkehr trägt nicht nur indirekt durch den CO2-Ausstoß zur Hitzebelastung bei. Die Hitzebelastung wird durch die beim Fahren vom Motor erzeugte Abwärme, die Schadstoffemissionen und durch die für Straßen und Parkplätze mit Asphalt versiegelten Flächen verstärkt.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ: StVO-Novelle tritt am 1. Juli in Kraft – In Gemeinden und Städten wird Tempo 30 leichter umsetzbar

VCÖ (Wien, 30. Juni 2024) – Am Montag, dem 1. Juli, tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft. Damit wird es leichter, in Gemeinden und Städten Tempo 30 umzusetzen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die StVO-Novelle als wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit für die Bevölkerung in den Gemeinden und Städten. Im Vorjahr kamen in Österreich bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet 95 Menschen ums Leben, 27.178 Menschen wurden verletzt. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert die Anzahl und die Schwere der Unfälle, stellt der VCÖ fest.

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