VCÖ sieht Verbesserungsbedarf bei der StVO-Novelle

VCÖ: Ermöglichung der automatisierten Zufahrtskontrolle ist zu begrüßen

VCÖ (Wien, 28. November 2025) – Heute endet die Frist für Stellungnahmen der 36. StVO-Novelle. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist in ihrer Stellungnahme auf notwendige Verbesserungen hin. Die Bauartgeschwindigkeit von E-Scootern sollte so wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 Kilometer pro Stunde begrenzt werden und eine größere Mindestreifengröße für neue E-Scooter definiert werden. Die Ermöglichung automatisierter Zufahrtskontrollen begrüßt der VCÖ, wobei dabei neben der Einhaltung des Datenschutzes auch die Ermöglichung von Null-Emissionszonen, wie es sie beispielsweise in vielen niederländischen Städten bereits gibt, sicherzustellen ist.

Die Ermöglichung von automatisationsunterstützten Zufahrtskontrollen ist für Städte eine Unterstützung für verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. International gibt es diese in zahlreichen Städten. In Italien beispielsweise gibt es in mehr als 300 Städten sogenannte „Zona traffico limitato“, in Oslo wird sie ebenso eingesetzt wie in London. In den Niederlanden werden seit heuer in etwa 30 Städten schrittweise „Zero-Emission-Zones“ eingeführt, um die Belastung der Bevölkerung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Stickoxiden zu reduzieren. Der Anteil von abgasfreien Elektro-Klein-Lkw ist dadurch in den Niederlanden heuer auf über 80 Prozent gestiegen, während er in Österreich bei nur rund 14 Prozent ist, informiert der VCÖ. „Für die Reduktion der Abgasbelastung durch Lieferfahrzeuge ist es wichtig, dass in der StVO-Novelle auch die Ermöglichung von Null-Emissionszonen vorgesehen wird“, betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

Dass keine allgemeine Helmpflicht für das Fahren mit E-Bikes und E-Scootern eingeführt wird, begrüßt der VCÖ. Dass mit Eigenverantwortung und Bewusstseinsarbeit bei Erwachsenen eine sehr hohe Helmtragequote erreicht werden kann, ist beim Schifahren zu sehen, wo es keine Helmpflicht gibt, aber fast 100 Prozent mit Helm fahren. Der VCÖ spricht sich für umfassende Bewusstseinskampagnen für das Helmtragen aus. Im Vorjahr kamen in Österreich zwanzig Menschen mit dem E-Bike im Straßenverkehr ums Leben, zehn erlitten trotz Radhelms tödliche Verletzungen. „Helmtragen ist wichtig, aber die Schwere der Verletzungen hängt auch sehr stark vom Unfallgegner, von der Größe des Fahrzeugs und von der Geschwindigkeit ab. Deshalb ist der verstärkte Ausbau der Rad-Infrastruktur und auch niedrigeres Tempolimit so essentiell, um die Sicherheit beim E-Bike-Fahren zu erhöhen“, weist VCÖ-Experte Michael Schwendinger auf die Unfallstatistik hin. Im Vorjahr gab es keinen einzigen tödlichen E-Bike-Unfall auf einem Radweg oder einer anderen Radverkehrsanlage.

Auch die IDB-Unfalldaten, die sich auf Spitalsbehandlungen beziehen, unterstreichen die Wichtigkeit unfallvermeidender Maßnahmen. Von den laut IDB-Jahresbericht 37.400 Spitalsbehandlungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen im Jahr 2024 betrafen 93 Prozent Hände, Arme, Schultern, Füße, Beine und Rumpf – Verletzungen, die mit einem Radhelm nicht zu verhindern sind. Die Zahl der Kopfverletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen ist nicht gestiegen, sondern im Gegenteil gesunken. Von 3.400 im Jahr 2022 auf 2.600 im Jahr 2024, ein Rückgang von 24 Prozent. Wie viele der 2.600 Kopfverletzungen den Gesichtsbereich, wie Nase oder Kinn betrafen, und wie viele der am Kopf verletzten Personen bereits einen Radhelm trugen, ist leider im Bericht nicht angeführt. „Es wäre wichtig, dass die Detaildaten öffentlich zugänglich gemacht werden“, betont VCÖ-Experte Michael Schwendinger.  

Um die Verkehrssicherheit bei E-Scootern zu erhöhen, fordert der VCÖ die Bauartgeschwindigkeit von E-Scootern auf 20 Kilometer pro Stunde zu begrenzen, so wie das in Deutschland und der Schweiz bereits umgesetzt wurde. Zusätzlich erhöhen größere Reifen die Sicherheit. Daher sollte für neue E-Scooter eine Reifenmindestgröße von 10 Zoll definiert werden.

Hinsichtlich der Beschränkungen der Radweg-Benützung und der Klassifizierung leichter E-Mopeds als Kraftfahrzeuge betont der VCÖ, dass es für die Betroffenen ausreichende Übergangsfristen und Unterstützungsangebote braucht, die den Erwerb des nunmehr für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendigen Führerscheins oder auch den Umstieg auf Elektro-Fahrräder erleichtern. Zudem sind auch die dahinterstehenden Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, die Fahrerinnen und Fahrer im Sinne einer nachhaltigen Zustellung zu unterstützen. Wichtig ist zudem sicherzustellen, dass Transportfahrräder und Fahrzeuge für Menschen mit Bewegungseinschränkung auch künftig die Rad-Infrastruktur benützen können. Gerade die Logistik-Unternehmen brauchen Planungssicherheit.

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Foto:  Petra Bork/pixelio.de

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