VCÖ: StVO-Novelle bringt Verbesserungen und mehr Sicherheit für aktive Mobilität – „Längst überfälliger Schritt“

VCÖ: 4,8 Millionen nutzen das Fahrrad zumindest ab und zu als Verkehrsmittel

VCÖ (Wien, 29. April 2022) – Rund 4,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher nutzen das Fahrrad zumindest gelegentlich als Verkehrsmittel, davon 2,3 Millionen häufig, weist der VCÖ auf Daten der Statistik Austria hin. Für sie bringt die heute präsentierte StVO-Novelle Verbesserungen und mehr Sicherheit, durch den klar definierten Mindestabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden, den Grünpfeil für das Rechtsabbiegen und die verstärkte Öffnung von Einbahnen für das Radfahren. Positiv sind zudem die Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, betont der VCÖ, wie fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen, mehr Sicherheit bei Haltestellen und Erleichterungen für die Einführung von Schulstraßen.

„Mit dieser StVO-Novelle bekommt Österreich endlich Regelungen, die in anderen europäischen Staaten schon lange gang und gäbe sind. Ein längst überfälliger Schritt, weil in Zeiten der Klimakrise und des zunehmenden Bewegungsmangels, aktive Mobilität nicht behindert, sondern gefördert werden muss“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger zum heute präsentierten Paket fest. Der VCÖ weist darauf hin, dass in Österreich immerhin rund 4,8 Millionen Menschen das Fahrrad zumindest gelegentlich als Verkehrsmittel nutzen, davon 2,3 Millionen regelmäßig. Zahlenmäßig sind die meisten Radfahrenden in Niederösterreich zu Hause, vor Oberösterreich, Wien und der Steiermark. Beim prozentuellen Anteil an der Bevölkerung hat Vorarlberg vor Tirol und Salzburg die Nase vorne. Das Potenzial für mehr Radverkehr ist groß: Vier von zehn Autofahrten sind kürzer als fünf Kilometer. Die immer beliebter werdenden Elektro-Fahrräder ermöglichen mehr Menschen auch längere Distanzen mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Zu den einzelnen Veränderungen im Detail:

  1. Klar definierter Mindestabstand: Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und außerorts von 2 Metern. Eine Regelung, die es unter anderem in Deutschland seit dem Jahr 2020 gibt, in Portugal und Spanien bereits seit mehreren Jahren. „Eine sehr wichtige Regelung, die die Sicherheit erhöht. Denn zu knappes Überholen erhöht das Sturzrisiko für Radfahrende, insbesondere bei älteren Personen und Kindern“, erklärt VCÖ-Experte Schwendinger.
  2. Einführung des Grünpfeils: Gemeinden und Städte haben künftig die Möglichkeit, bei einzelnen Kreuzungen mittels dem neuen Verkehrsschild „Grünpfeil“ dem Radverkehr immer das Rechtsabbiegen zu erlauben. Die Radfahrenden haben gegenüber querenden Fußgängerinnen und Fußgänger Nachrang. „Dadurch müssen Radfahrende nicht länger neben Lkw im gefährlichen toten Winkel stehen. Diese Regelung funktioniert in vielen Staaten bereits sehr gut, wie beispielsweise in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark und bereits seit dem Jahr 1990 in den Niederlanden“, informiert VCÖ-Experte Schwendinger.
  3. Radfahren gegen die Einbahn: Der VCÖ begrüßt die Beweislastumkehr als Vereinfachung für die Gemeinden und Städte. Bisher musste die Behörde begründen, dass es zulässig ist, eine Einbahn für den Radverkehr zu öffnen. Künftig sind Einbahnen mit einer Breite von mindestens vier Metern und Tempo 30 für den Radverkehr geöffnet, außer die Behörde begründet, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. „Hier wäre es besser, wenn wie von Fachleuten vorgeschlagen diese Regelung bereits ab einer Breite von dreieinhalb Metern gilt. In Belgien sind Einbahnen sogar ab drei  Metern für den Radverkehr geöffnet“, stellt VCÖ-Experte Schwendinger fest. Auch in der Schweiz gilt die Regelung, dass Einbahnen generell für den Radverkehr zu öffnen sind, außer die Behörde bringt Sicherheitsgründe dagegen vor.
  4. Künftig darf mit dem Fahrrad neben einem Kind gefahren werden (außer in Schienenstraßen), was für Eltern eine Erleichterung darstellt. Erwachsene dürfen in Tempo 30 Zonen nebeneinander fahren. Es ist jeweils darauf zu achten, dass das Überholen durch Kraftfahrzeuge nicht behindert wird.

Der VCÖ begrüßt zudem die Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger durch die StVO-Novelle. Endlich wird in der StVO festgehalten, dass bei Ampeln auch die Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger zu berücksichtigen sind. Grünphasen sollen auch für ältere Menschen ausreichend lang sein, Rotphasen wiederum verkürzt werden. Ausdrücklich untersagt werden Behinderungen auf Gehsteigen und Gehwegen durch Kfz oder andere Hindernisse. Zudem bekommt auch die Schulstraße ein eigenes Verkehrszeichen, die Einführung wird nun für die Gemeinden und Städte durch eine einheitliche Regelung erleichtert. Auch dass Lkw künftig nur mit Schritttempo rechts abbiegen dürfen, erhöht die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern.

VCÖ: Rund 4,8 Millionen in Österreich nutzen Fahrrad als Verkehrsmittel zumindest ab und zu (Personen ab 16 Jahre, die zumindest gelegentlich das Fahrrad als Verkehrsmittel nutzen, in Klammer mehrmals die Woche oder täglich)

Niederösterreich: 976.000 (davon 437.000 häufig)

Oberösterreich: 857.000 (davon 365.000 häufig)

Wien: 799.000 (davon 342.000 häufig)

Steiermark: 683.000 (davon 334.000 häufig)

Tirol: 432.000 (davon 254.000 häufig)

Salzburg: 334.000 (davon 184.000 häufig)

Kärnten: 295.000 (davon 136.000 häufig)

Vorarlberg: 250.000 (davon 159.000 häufig)

Burgenland: 172.000 (davon 82.000 häufig)

Österreich: 4,8 Millionen (davon 2,3 Millionen häufig)

Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2022

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